Überlassungsbedingungen (AGB) des Medienzentrums Nürnberg-Fürth
Das Medienzentrum Nürnberg-Fürth wird vom Institut für Pädagogik und Schulpsychologie IPSN der Stadt Nürnberg getragen. Standort ist das Haus der Pädagogik in der Fürther Straße 80a in 90429 Nürnberg.
§ 1 Aufgaben, Benutzerkreis und Zugang
- Das Medienzentrum Nürnberg-Fürth (MZ) stellt die Grundversorgung der Schulen und Bildungseinrichtungen in beiden Städten mit Online-Medien sicher. Zudem besteht für ausgewählte Hardwaregeräte eine Ausleihmöglichkeit.
- Es werden folgende Nutzergruppen unterschieden:
- Personen, die an schulischen Bildungseinrichtungen tätig sind, deren Sachaufwandsträgerschaft bei den Städten Nürnberg oder Fürth liegt.
- Sonstige Einrichtungen der schulischen und außerschulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Stadtgebieten Nürnberg oder Fürth.
- Die Medien-Nutzung für den Personenkreis nach Abs. 2 Buchs. b.) setzt einen formlosen, schriftlichen Antrag beim MZ voraus. Über den Antrag entscheidet die Leitung des Medienzentrums.
- Die Leihe von Hardware ist ausschließlich dem Personenkreis nach Abs. 2 Buchst. a.) vorbehalten.
§ 2 Nutzungsbedingungen für Online-Medien
- Die Ausleihe erfolgt über das Medienportal des MZ.
- Die verfügbaren Online-Medien sind in allen Teilen urheberrechtlich geschützt und Eigentum der jeweiligen Produzenten bzw. Verlage. Einzelne Dateien und Komponenten können auch Rechte Dritter enthalten.
- Alle Online-Medien dürfen uneingeschränkt im Unterricht verwendet werden. Dies schließt eine isolierte Nutzung einzelner Dateien, die Bearbeitung der verfügbaren Arbeitsblätter sowie die Verwendung von Elementen der Online-Medien z. B. im Rahmen von Referaten und Arbeitsmaterialien, die im unmittelbaren Unterrichtszusammenhang erstellt werden, ein. In diesen Fällen muss auf die jeweilige Quelle verwiesen werden.
- Es ist untersagt, Online-Medien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Produzenten oder der Verlage ganz oder teilweise zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen, z. B. über eine Homepage, Datenträger, Schüler- oder Fachzeitschriften oder sie an Dritte außerhalb der berechtigten Schule oder Einrichtung weiterzugeben.
- Die Benutzerin/der Benutzer hat in eigener Verantwortung zu klären, ob für eine von ihr/ihm geplante öffentliche Vorführung eines Mediums Gebühren bei der GEMA anfallen.
- Im Falle des § 1 Abs. 2 Buchst. a.) wird die Zugangsberechtigung jeweils für die Schule, die Lehrpersonen und die Schülerinnen und Schüler erteilt. Die Zugangsberechtigung erlischt mit der Versetzung an eine Schule in eine andere Gebietskörperschaft
Im Falle des § 1 Abs. 2 Buchst. b.) wird der zulässige Nutzerkreis von der Leitung des Medienzentrums festgelegt.
Die Zugangsberechtigung erlischt hier mit dem Austritt aus der Einrichtung. - Eine Weitergabe der Zugangskennung an Kollegen/Kolleginnen anderer Schulen oder Personen außerhalb der Bildungseinrichtung ist grundsätzlich nicht gestattet.
§ 3 Nutzungsbedingungen für Hardware
- Die aktuell erhältliche Hardware ist im Medienportal des MZ einsehbar.
- Die Entleiherin bzw der Entleiher hat sich unverzüglich bei der Übergabe vom einwandfreien Zustand der überlassenen Gegenstände zu überzeugen und dies und den Empfang schriftlich zu bestätigen. Eventuelle Mängel sind schriftlich zu vermerken. Die Gegenstände gelten als einwandfrei übergeben, wenn ihr Zustand nicht beanstandet wurde.
- Die Entleiherin bzw. der Entleiher ist verpflichtet, die überlassenen Gegenstände sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Beschmutzung, Beschädigung, Beschriftungen und sonstigen Veränderungen zu bewahren.
- Ohne ausdrückliche Zustimmung des MZ ist eine Überlassung der Hardware an Dritte nicht zulässig, soweit dies nicht im Rahmen der Unterrichtsgestaltung zwingend erforderlich ist.
- Verlust oder Beschädigung der überlassenen Hardware sind dem MZ unverzüglich zu melden.
- Die vereinbarte Leihfrist darf nicht überschritten werden.
§ 4 Entgelte
- Die Überlassung der Medien erfolgt an die Nutzergruppen nach § 1 Abs. 2 Buchst. a. entgeltfrei.
Für Nutzergruppen nach § 1 Abs. 2 Buchst. b. berechnet sich das jährlich zu entrichtende Entgelt für die Nutzung des Medienportal des MZ nach der Anzahl der registrierten Benutzerzugänge zu Beginn des Monats Juli.
Es werden folgende Pauschalbeträge erhoben:
Anzahl der Personen, die das Portal nutzen Betrag 1 - 10 100,00 € 11 - 20 200,00 € 21 - 30 300,00 € 31 - 50 500,00 € Ab 51 750,00 € - An- und Rücktransport sowie Gebrauch von entliehener Hardware erfolgt auf Kosten und Verantwortung der Entleiherin bzw. des Entleihers.
- Bei Überschreitung der vereinbarten Ausleihfrist für Hardware werden der Entleiherin bzw. dem Entleiher folgende Verzugsentgelte in Rechnung gestellt:
Erste Woche der Überziehung: 20,00 € Ab zweiter Woche der Überziehung: 5,00 € pro Woche Ab zwölf Wochen der Überziehung oder maximal bei Erreichen des Anschaffungspreises: Kompletter Anschaffungspreis
§ 5 Haftung und Benutzungsausschluss
- Die Benutzerin/der Benutzer haftet für jegliche Beschädigung, Verlust oder sonstigen Schaden, der durch unsachgemäße Nutzung der überlassenen Medien entsteht.
- Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich bei Verlust von Hardware nach dem Wiederbeschaffungspreis und bei der Beschädigung nach den Reparaturkosten.
- Reparatur und Wiederbeschaffung erfolgen durch das MZ auf Kosten der Benutzerin/des Benutzers.
- Es ist untersagt, Schäden an den überlassenen Gegenständen selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen.
- Bei schwerwiegendem Verstoß gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen kann ein zeitweiser oder dauerhafter Ausschluss von einzelnen Einrichtungen oder Nutzenden erfolgen.
§ 6 Inkrafttreten
- Diese Überlassungsbedingungen treten am 01.01.2025 in Kraft.
- Die Überlassungsbedingungen vom 01.01.2017 werden damit ungültig.