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Antwort
Ja, aber nur wenn das schriftliche Einverständnis der Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten vorliegt. Achtung: Niemals vollständige Namen von Schülern und genaue Klassenangaben veröffentlichen!
Schreiben Sie statt "Sabrina Mustermann, Klasse 4 c" besser "Sabrina, 4. Jgst."