Medien Medienkatalog Medien Online Neu im Verleih Eigenproduktionen Filmwünsche Download Beratung & Service Seminare Geräteverleih Medientechnik Medienrecht Links Allgem. InfosÖffnungszeiten Über uns Kontakt Impressum Zurück zur: Startseite
Antwort
Die Lehrkraft trägt die Verantwortung. Sie hat ihre Aufsichtspflicht verletzt. Bei Protesten der Eltern müssen Maßnahmen wie Filterprogramme (Cyber Patrol, Icra, S-Box, Kindersicherung, Squidfilter) nachgewiesen werden können. Da auch diese keinen hundertprozentigen Schutz bieten, gilt der Grundsatz: Schüler surfen nie ohne Aufsicht! Stellen Sie mit Ihrem Kollegium klare Konsequenzen und Verhaltensregeln für das Surfen im Internet auf. Bestehen Sie auf deren Einhaltung!