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Antwort
Hier hat sich die Rechtsmeinung der Juristen inzwischen geändert. Eigentlich haben Filme aus Videotheken nur das Recht zur privaten Aufführung. Schulaufführungen sind nichtöffentlich, aber auch nicht privat. Die Kollegin hat mit der Entleihgebühr die Urheberrechtsansprüche abgegolten und darf den Film - und nun wirds sehr juristisch - in einem geschlossenen Klassenverband zeigen.
Sie darf den Film nicht zeigen in Kursen mit Schülern aus mehreren Klassen. Sie darf ihn auch nicht an Kollegen weitergeben!
Bitte bedenken Sie, dass Sie als Lehrkraft in jedem Falle angreifbar werden, wenn Sie gegen Medienrecht verstoßen, auch wenn dieses Ihnen in einigen Punkten nicht sehr logisch erscheint.