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Antwort
Sie haben teilweise Recht:
- Ja, wenn es sich um eine Sendung des Schulfernsehens handelt, die am Ende
des folgenden Schuljahres wieder vom Band gelöscht wird. Sollte diese Sendung im Fernsehen wiederholt werden, muss die Aufnahme noch nicht gelöscht werden.
- Ja, wenn es sich um eine aktuelle Nachrichtensendung
handelt.
- Nein, bei allen anderen Sendungen des privaten oder öffentlichen Hörfunks und Fernsehens.