Medienrecht und Schule

Das Urheberrecht macht allen Lehrkräften für den Medieneinsatz im Unterricht (PDF) spezielle Vorgaben.
Ausführliche Informationen zu schulrelevanten Fragen des Medienrechts, zum Kopieren von Printmedien, zu den Regeln beim Erstellen von Schulhomepages und zum Einsatz von Podcasts und Filmen von Youtube gibt es hier. Diese Unterlagen und die nachfolgenden Beispiele stammen von Johannes Philipp, dem Medienrechtsexperten der Akademie Dillingen.


Hätten Sie das gewusst?

Darf ich ...

ja

nein

Anmerkungen

... einen Artikel aus einer Zeitung oder einer Zeitschrift kopieren bzw. in ein Arbeitsblatt einfügen?

X

 

Die Quelle muss angegeben werden!

... ein Foto oder eine Grafik aus einem Schulbuch, Arbeitsheft, einer Zeitschrift oder dem Internet auf eine Overhead-Folie und ein Arbeitsblatt drucken?

X

 

Die Quelle muss angegeben werden!

... ein Foto aus einem Bildband einscannen und auf eine Overhead-Folie drucken, um es der ganzen Klasse zeigen zu können?

 

X

Möglich wäre nur das Einfügen in ein Arbeitsblatt und dessen Verteilung an die Schüler.
Man könnte das Foto auch über einen Real-Projektor zeigen.

... ein Arbeitsblatt aus einem Arbeitsheft oder Schulbuch unverändert kopieren?

X

X

Ja, wenn es im Lauf des Schuljahres bei ganz wenigen Ausnahmefällen bleibt. Die Quelle muss ersichtlich sein.
Nein, wenn im Lauf des Schuljahres größere Teile des Buchs oder Heftes kopiert werden.
Dann muss das Buch oder Heft als Klassensatz gekauft werden.

... ein Arbeitsblatt aus dem Internet herunterladen und unverändert vervielfältigen?

X

 

Die Quelle muss angegeben werden!

... Fotos, Texte und Grafiken aus einer CD-ROM oder DVD in eigene Unterrichtsmaterialien einbauen?

X

X

Ja,  wenn das Programm auf dem Datenträger über eine Kopierfunktion verfügt.
Nein, wenn es nur über die „Druck“-Taste geht oder gar ein Kopierschutz umgangen werden muss.

… eine Fernsehsendung aufnehmen und am nächsten Tag im Unterricht zeigen?

X

X

Ja, wenn es sich um eine Sendung des Schulfernsehens handelt, die am Ende
des folgenden Schuljahres wieder gelöscht wird.
Ja, wenn es sich um einen kurzen Ausschnitt aus einer aktuellen Nachrichtensendung
handelt.
Nein bei allen anderen Sendungen, egal, ob privater oder öffentlich-rechtlicher Sender.

… einen Film am Medien-zentrum ausleihen und kopieren, um ihn im nächsten Jahr wieder zu zeigen?

 

X

Nein. Die Medien des Medienzentrums dürfen grundsätzlich nicht kopiert werden.

… eine MP3-Datei aus dem Internet herunterladen und bei einer Präsentation einsetzen?

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X

Ja, wenn es sich um (GEMA-) freie Musik handelt. Dies muss ausdrücklich bei der Musikdatei angegeben sein.
Alle anderen Musikstücke fallen als Werke unter den Urheberrechtsschutz.

… einen Film aus einer Videothek ausleihen und im Unterricht zeigen?

X

 

Ja, wenn der Film vor einer geschlossenen Gruppe  (= Klasse) gezeigt wird. Bereits in einem Kurs, der aus Schülern mehrerer Klassen besteht, ist das nicht mehr erlaubt.

... Filme zeigen, die die Schüler von zuhause mitgebracht haben?

 

X

Nein, dies wäre ein erheblicher Urheberrechtsverstoß!

… Bilder und Namen von Schülern auf der Homepage der Schule veröffentlichen?

X

X

Ja, wenn die Schüler und deren Eltern schriftlich zugestimmt haben!
Nein, wenn kein schriftliches Einverständnis vorliegt!

… den Schülern verbieten, im Internet zu surfen und dann das Klassenzimmer kurz verlassen?

 

X

Nein.  Sie verletzen die Aufsichtspflicht und werden haftbar gemacht, wenn die Schüler in Ihrer Abwesendheit auf jugendgefährdende Internetseiten stoßen.

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