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Medienrecht für Lehrer
Sie haben diesen Spot über das Raubkopieren von Filmen im Kino vielleicht auch schon gesehen oder wurden durch ein nachgestelltes Fahndungsplakat irritiert, das Raubkopierer im Stile von Terroristen abbildet? Die Filmindustrie schlägt harte Töne an. Sie will und wird sich gegen die Schädigung durch illegalen Umgang mit ihren Medien massiv zur Wehr setzen.
Die gesetzliche Grundlage dazu schuf der Bundestag mit seiner Novellierung des Urheberrechts im Jahr 2003.
Was in der Vergangenheit als schulische Grauzone existierte, muss jetzt in neuem Licht gesehen werden. Nichtwissen schützt dabei nicht vor Strafe.
Das Urheberrecht macht allen Lehrkräften für den Medieneinsatz im Unterricht (PDF) spezielle Vorgaben. Der Erwerb von Medien mit besonderen Aufführungsrechten (sog. V+Ö-Rechten zum Verleih und zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung) ist teuer und überfordert den einzelnen Schuletat. So kostet die DVD "Goodbye Lenin" im Laden 10 €. Wir haben für die V+Ö-Lizenz für nur drei Jahre 250 € bezahlt. Eine didaktisch aufbereitete DVD liegt im Preis bei 350 €.
Ausführliche Informationen zu Fragen des Medieneinsatzes im Unterricht, zum Kopieren von Printmedien, zu den Regeln beim Erstellen von Schulhomepages und zum Einsatz von Podcasts und Filmen von Youtube gibt es hier (PDF).
Wir haben für Sie exemplarisch eine Reihe von Fallbeispielen zum Einsatz von Medien in der Schule zusammengestellt. Testen Sie hier Ihr Wissen.
Zu den Fallbeispielen "Medienrecht für Lehrer":